Stand: 28.01.2022
Landesförderung Heizungstausch und solarthermischen Anlagen
Einreichung in 2 Schritten:
Schritt 1- Registrierung (keine Lieferung, Montage, Rechnungslegung oder Zahlung vor Registrierung)
Im Schritt 2 ist auch ein Energieausweis bzw. Beratungsprotokoll erforderlich!
Diese Unterlagen erstellen wir gerne für Sie, wir beraten Sie auch gerne bei der Entscheidungsfindung Firmen- und produktunabhängig!
Schritt 2 - Fertigstellung/Antragstellung (spätestens 9 Monate nach Registrierung)
Biomassekessel:
Gefördert wird der Ersatz von bestehenden, fossilen Heizungssystemen und Stromheizungen durch neue automatisch beschickte Holzheizungen (Pellets- und Hackschnitzelkessel) oder Scheit- bzw. Kombikessel von maximal 400kW.
Förderung max. 30% der zurechenbaren Kosten bzw. maximal:
Pellets- und Hackschnitzelkessel: 2.400,-
Zuschlag für Umwälzpumpen: 100,-
Zuschlag für Hygieneschichtladespeicher: 100,-
Scheitholz- und Kombikessel 2.000,-
Zuschlag für Umwälzpumpen: 100,-
Zuschlag für Hygieneschichtladespeicher: 100,-
Zuschlag für vollautomaischer Betrieb: 100,-
Zuschlag für Lagerbevorratung für Pellets, die ein Auffüllen höchstens 2x jährlich erfordert: 100,-
Wärmepumpen:
Es wird der Ersatz von bestehenden fossilen Heizungssystemen und Stromheizungen durch neue Wärmepumpen gefördert. Darunter fallen Erdwärmepumpen, Grundwasserpumpen und Luftwärmepumpen. Die Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems darf höchstens 40°C betragen.
Förderung max. 30% der zurechenbaren Kosten bzw. maximal:
Luftwärmepumpen: 1.000,-
Zuschlag für Umwälzpumpen: 100,-
Errichtung PV-Anlage mind.2kWp: 500,-
Erd- und Grundwasserwärmepumpen: 2.400,-
Zuschlag für Umwälzpumpen: 100,-
Solarthermische Anlagen:
Förderfähig sind neue solarthermische Anlagen mit erstmaliger Baubewilligung vor dem 08.10.2021. Es muss eine Zertifizierung vorliegen.
Förderung max. 30% der zurechenbaren Kosten; Förderobergrenze liegt bei 2.000,- bzw. mit Heizungseinbindung bei 3.000,-
- bis 10m²: 150,-/m²
- für jeden weiteren m²: 100,-
Zuschlag für Hybridkollektoren: 50,-/m²
Bundesförderung „Raus-aus-Öl und Gas“
Gefördert wird die Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem:
- Holzzentralheizung (Pellets, Hackgut, Scheitholz)
- Wärmepumpe
- Hocheffizienter Fernwärmeanschluss
Die Förderhöhe beträgt 50 % der Investitionskosten bis max. € 7.500,-.
Einreichverfahren in 2 Schritten:
Schritt 1 - Registrierung für baureifes bzw. bereits umgesetztes Projekt online unter www.raus-aus-öl.at.
Baureif bedeutet fertig geplant, Angebot eingeholt und mit dem Installateur ausverhandelt.
Im Schritt 2 ist auch ein Energieausweis bzw. Beratungsprotokoll erforderlich!
Diese Unterlagen erstellen wir gerne für Sie, wir beraten Sie auch gerne bei der Entscheidungsfindung Firmen- und produktunabhängig!
Schritt 2 - Antragstellung spätestens 6 Monate nach Registrierung!
Der Förderungsantrag wird nun online gestellt inkl. Übermittlung der notwendigen Unterlagen.
Die Heizung muss zu diesem Zeitpunkt fertig installiert und abgerechnet sein!
Sauber Heizen für Alle
Gebäudeeigentümer/innen eines Ein/Zweifamilienhauses und Reihenhauses mit Hauptwohnsitz am Projektstandort in der Steiermark können um diese Förderung ansuchen.
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschusses in Ergänzung zur Basisförderung des Bundes und des jeweiligen Bundeslandes bis zur jeweiligen Obergrenze vergeben.
Die Förderung steht einkommensschwachen Haushalten offen:
- 75% Förderung der Tauschkosten bis max. 19.540,- bei einem Einpersonenhaushalt mit einem max. Monatseinkommen von 1.694,-
- 100% Förderung der Tauschkosten bis max. 26.050,- bei einem Einpersonenhaushalt mit einem max. Monatseinkommen von 1.454,-
(bei Mehrpersonenhaushalten kann man mit dem bereitgestellten Online-Einkommensrechner des Landes Steiermark die diesbezügliche Anspruchsvoraussetzung für den Erhalt dieser Förderung überprüfen)
Die Registrierung erfolgt ausschließlich online unter www.sauber-heizen.at
Ablauf:
- Nach Registrierung und erfolgter Überprüfung durch Bund und Land nimmt ein Energieberater der zuständigen Beratungsstelle mit den Kunden Kontakt auf, um eine verpflichtende Vor-Ort-Energieberatung durchzuführen.
- Danach erfolgt die Antragstellung ausschließlich über die Beratungsstelle.
- Nach nochmaliger Prüfung wird dem Kunden ein Förderungsvertrag zugesandt – ab diesem Datum hat der Kunde 6 Monate Zeit den Heizungstausch durchzuführen.
- Nach Rechnungslegung sind die Endabrechnungsunterlagen vollständig zu übermitteln. Anschließend kommt es zur Förderungsauszahlung. Die Bezahlung der Kosten ist binnen 7 Werktagen an das ausführende Unternehmen durchzuführen.
Gerne führen wir die für die Förderungen erforderliche Energieberatung durch.
Wir erstellen dabei das erforderliche Beratungsprotokoll oder professionelles Sanierungskonzept mit Empfehlungen zur Gebäudesanierung und zur effizienten Heizungsumstellung. Auch die Berechnung der notwendigen Energieausweise übernehmen wir gerne für Sie!
Um einen reibungslosen Ablauf und die Förderfähigkeit Ihres Projektes zu gewährleisten, empfehlen wir vorab eine Beratung durch einen unserer unabhängigen Energieberater in Anspruch zu nehmen.
Nutzen Sie dazu das umfangreiche Beratungsangebot, es gibt bei uns auch über das Land geförderte Energieberatungen:
- kostenlose Energieberatung per Telefon oder im Büro
- Energieberatung Vor-Ort: für eine umfassende Energieberatung für ihr Gebäude
- Vor-Ort-Gebäudecheck: für eine Bestandsaufnahme Ihres Gebäudes und Erstellung eines individuelles Sanierungskonzept
Für nähere Informationen und Fragen zu Energieberatungen, Erstellung von Energieausweisen, Förderungen für Private, Gemeinden und Gewerbe stehen wir gerne telefonisch unter 03577/26664 zur Verfügung, bzw. besuchen Sie unsere Homepage: www.eao.st
Kontakt
Energieagentur Obersteiermark GmbH
A-8740 Zeltweg, Holzinnovationszentrum 1a
Telefon: 0043-3577-26664
Fax: 0043-3577-26664-4
Email: office@eao.st
Homepage: http://www.eao.st