VERKAUF eines MERCEDES SPRINTER 416CDI 35 4×4 KR FA B Feuerwehrfahrzeug der FF PÖLS ORT

Spezialkraftfahrzeug Fahrgestell mit Kofferaufbau, Allradantrieb Sperre zuschaltbar.Erstzulassung 28.02.2002,
Eigengewicht 3.240 kg Gesamtgewicht 4.900kg Sitzplätze 6
Kraftstoff :Diesel Leistung: 115KW LAUFLEISTUNG 12.300km §57a Überprüfung fällig.
Führerschein Klasse C erforderlich!

Pneumatischer Lichtmast mit 4 Stk. Lichtfluter à 500 Watt 4 Stk. UmfeldbeleuchtungExtra schaltbare Verkehrsleiteinrichtung im Heckbereich – Pfeile nach links und rechts, und Warnsignal,Einbaugenerator mit extra schaltbarem Nebenabtrieb 13 kVA, S1
Diverse Alu-Ausziehsysteme, Alu-Dachbox, Heck-Dachaufstiegsleiter
Poly-Löschanlage 100 Liter, Pressluftbetrieben. Ausziehbarer Schlitten für 3 Atemschutzgeräte mit Halterung für 3 Reserveflaschen (300 bar).
Diverse feuerwehrspezifische AluhalterungenBlaulichtbalken mit Funk- bzw. Radio- Außensprechansagemöglichkeit, Aufnahmefunktion für dauerhafte Ansagen möglich.
_____________________________________________________________

Der Marktwert für gegenständliches Fahrzeug in Höhe von 30.000€ Brutto wurde Anhand des Zustandes, und vergleichbarerer angebotener Fahrzeuge ermittelt. Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Für gegenständliches Fahrzeug wurde ein Mindestpreis festgelegt.
______________________________________________________________

Besichtigung des Fahrzeuges ist ausschließlich gegen Terminvereinbarung bei Herrn Riedler Christian +436649107764, am 14.03.2025 und am 21.03.2025 in der Zeit von 08:00Uhr bis 12:00Uhr möglich!______________________________________________________________

Angebote können schriftlich bis einschließlich 28.03.2025,12.00 Uhr, im Marktgemeindeamt 8761 PÖLS-OBERKURZHEIM, Hauptplatz 7,
unter Angabe des Vollständigen Namen und Telefonnummer hinterlegt werden!
Der hinterlegte Angebotspreis versteht sich Brutto (USt. NICHT ausweisbar!)
Es kommen KEINE Zusätzlichen Gebühren hinzu.

Die Verständigung an den Höchstbietenden unter Voraussetzung der Erreichung des festgelegten Mindestpreises erfolgt im Zeitraum zwischen 01.04.2025 und 03.04.2025!

Die Veräußerung des Fahrzeuges erfolgt ohne Instandsetzungsarbeiten, das heißt, sichtbare und verborgene Mängel wurden NICHT behoben! Verkehrstauglichkeit
oder ein sonstiger Zustand des KFZ sind NICHT vorausgesetzt.

Es wird keine Gewährleistung oder nachträgliche Vergütung geleistet!